RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2025
RM Rheiner Management AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2025 30.07.2025 / 11:49 CET/CEST Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. RM Rheiner Management AG: Halbjahresergebnis 2025 Die RM Rheiner Management AG weist für das 1. Halbjahr 2025 mit einem Halbjahresüberschuss von rd. 244 TEUR (Vorjahr: Halbjahresfehlbetrag 34 TEUR) ein gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessertes und wieder positives Ergebnis aus. Die Erträge aus Wertpapierverkäufen übertrafen mit 442 TEUR (419 TEUR) leicht die des Vorjahres. Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen belasteten das Ergebnis mit 334 TEUR (142 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr deutlich stärker. Wegen höherer Dividendenerträge trugen die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens mit 153 TEUR (86 TEUR) deutlich mehr zum Ergebnis bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge, in denen vor allem die Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand erfasst werden, erreichten deutlich erhöhte 359 TEUR nach 119 TEUR. Mit 288 TEUR (464 TEUR) wurden gleichzeitig signifikant niedrigere Abschreibungen verbucht. Der Personalaufwand erhöhte sich auf 41 TEUR (16 TEUR), da eine Rückstellung für ergebnisabhängige Vorstandstantiemen zu bilden war. Der Inventarwert je Aktie der RM Rheiner Management AG betrug per 30.06.2025 etwa 43,40 EUR (31.12.2024: 39,60 EUR) und ist damit deutlich gegenüber dem Jahresende 2024 gestiegen. Aktuell beträgt der Inventarwert etwa 43,50 EUR je Aktie. Bei der Berechnung des Inventarwerts je Aktie bleiben sämtliche Nachbesserungsrechte und eventuelle anfallende Ertragsteuern außer Ansatz. Derzeit verfügt die RM Rheiner Management AG über ein Nachbesserungsrechtevolumen von rund 10,4 Mio. EUR. Die sechs größten darin enthaltenen Positionen sind:
Das Nachbesserungsvolumen errechnet sich aus dem Produkt der Anzahl der Aktien und dem zunächst von der Gesellschaft vereinnahmten Abfindungspreis im Rahmen einer Strukturmaßnahme (z.B. Squeeze-out, Abschluss eines Beherrschungsvertrages). Die Höhe des Abfindungspreises ist Basis für eine eventuelle Nachbesserung und wird regelmäßig im Rahmen eines Spruchstellenverfahrens auf ihre Angemessenheit überprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine verlässlichen Aussagen darüber gemacht werden, ob und wann es gegebenenfalls zu Nachbesserungen aus diesen und anderen laufenden Spruchstellenverfahren kommen wird. Die Gesellschaft veröffentlicht in ihrer Halbjahres- und Jahresberichterstattung regelmäßig die wichtigsten Positionen ihres Nachbesserungsrechteportfolios. Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts erfolgt am 31. Juli 2025 auf der Homepage der Gesellschaft. Köln, 30. Juli 2025 Der Vorstand Ansprechpartner bei Rückfragen: Friesenstraße 50, 50670 Köln Tel. (02 21) 8 20 32- 0
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